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Die Zurechnung bei der Beihilfe
Ob sich jemand der Beihilfe schuldig gemacht hat, ist im wesentlichen eine Frage der strafrechtlichen Zurechnung. Kausalität und Risikoerhöhung sind dabei nur notwendige, nicht aber hinreichende Bedingungen. Darüber hinaus kommt es darauf an, das für das geschützte Rechtsgut konkret gesetzte Risiko in qualitativer und quantitativer Hinsicht nach einer bestimmten Methodik individuell zu bewerten. Das äußere Erscheinungsbild der Handlung, etwa «neutral» ...

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